Allgemeine Vertragsbedingungen

§1 Geltungsbereich, Form

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) im Depotgeschäft (Depositäre). Wir sind ein Kosmetikunternehmen, das exklusive kosmetische Mittel Die Produkte werden unter Einhaltung strenger Qualitätsnormen und Qualitätskontrollen hergestellt. Die hochwertige Qualität, der besondere Charakter (insbesondere als Produkte zur Pflege der Hautgesundheit) und das Luxusimage der Produkte, sowie der Umstand, dass die Produkte Träger des Markenimages von Jet Ceuticals und der Marke SKINDENTITY sind, machen es notwendig, qualitative Anforderungen an die Präsentation der Produkte und die Beratung im Zusammenhang mit deren Anwendung zu stellen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Depositärs gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Depositärs werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Depositär im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
  4. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AVB.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Wir räumen dem Depositär das nicht-exklusive Recht ein, die jeweils zu unserem aktuellen Sortiment für das Depotgeschäft gehörenden kosmetischen Mittel („Vertragsprodukte”) gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu vertreiben. Wir können die Liste der Vertragsprodukte jederzeit erweitern oder kürzen.
  2. Der Depositär kauft und verkauft die Vertragsprodukte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Depositär ist verpflichtet, als ein von uns wirtschaftlich und rechtlich selbständiges Unternehmen aufzutreten. Er ist nicht berechtigt, uns zu vertreten. Der Depositär ist in der Gestaltung seiner Geschäftszeiten frei. Erforderliche Betriebsmittel beschafft er selbst.

§3 Rechte und Pflichten des Depositärs

  1. Der Depositär ist verpflichtet, unsere Interessen zu wahren und den Absatz der Vertragsprodukte zu fördern.
  2. Der Depositär wird die Vertragsprodukte nicht an Dritte veräußern, die keine Endkunden oder von uns autorisierte Depositäre sind. Der Depositär ist in der Gestaltung seiner Preise gegenüber seinen Kunden frei. Wir verpflichten uns, die Vertragsprodukte nicht an solche Händler zu vertreiben, die die Voraussetzungen gemäß diesen AVB nicht erfüllen. Unser Recht, die Vertragsprodukte selbst an Endkunden zu verkaufen, ist nicht eingeschränkt.
  3. Der Depositär muss eine stationäre Verkaufsstelle unterhalten, in der er die Vertragsprodukte anbietet und vertreibt.
  4. Der Depositär darf die Vertragsprodukte nur in der Originalverpackung verkaufen. Tester-Produkte dienen nur zum Testen und dürfen daher ebenso wie Kabinenware (= Ware, die zur unmittelbaren Anwendung am Endkunden vor Ort dient) nicht verkauft werden.
  5. Der Depositär ist verpflichtet, jederzeit das gesamte Sortiment der Vertragsprodukte anzubieten und sichtbar zu präsentieren.
  6. Der Depositär verpflichtet sich, an von uns durchgeführten Schulungen zur Anwendung und Präsentation der Vertragsprodukte teilzunehmen. Diese können über unseren Onlineshop zu den angezeigten Preisen gebucht werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für die Schulungen sind im Vorfeld der Veranstaltung zu entrichten. Eine Stornierung ist bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach fallen folgende Stornierungsgebühren an:
    (a) mehr als 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung: 40 % der Veranstaltungsgebühr;
    (b) bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten.
    Maßgeblich für die Stornierung ist jeweils das Eingangsdatum bei uns.

§4 Vertrieb der Vertragsprodukte in der Verkaufsstelle und im Internet

  1. Der Depositär darf die Vertragsprodukte stationär nur in Verkaufsstellen vertreiben, die von uns genehmigt sind. Das Vertriebsrecht besteht nicht für weitere Verkaufsstellen, auch dann nicht, wenn der Depositär die Verkaufsstellen selbst betreibt.
  2. Der Depositär muss sicherstellen, dass in den Verkaufsstellen ausreichend geschultes Personal zur Verfügung steht, um dem Kunden jederzeit eine individuelle Beratung zu den Vertragsprodukten anzubieten. Diese individuelle Beratung muss eine fachgerechte kosmetische Untersuchung des Hautzustands des jeweiligen Kunden beinhalten, um eine sichere und wirksame Anwendung der Vertragsprodukte zu gewährleisten. Bei einem Verkauf der Vertragsprodukte im Internet muss zuvor eine individuelle Beratung des Kunden vor Ort in der Verkaufsstelle stattgefunden haben oder es hat eine individuelle Beratung des Kunden auf audiovisuellem Wege, zum Beispiel per Videotechnik, zu erfolgen. Die Beratung ist jeweils durch den Depositär zu dokumentieren.
  3. Der Depositär hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm in den Verkaufsstellen eingesetzte Personal vom Auftreten, Kleidung und Sachkunde her in der Lage ist, der hochwertigen Qualität und dem Luxusimage der Vertragsprodukte zu genügen.
  4. Das Erscheinungsbild jeder Verkaufsstelle und die dortige Präsentation der Vertragsprodukte müssen die hochwertige Qualität und das Luxusimage der Vertragsprodukte jederzeit widerspiegeln. Dies gilt bei einem Verkauf im Internet auch hinsichtlich der Gestaltung der Webseite.
  5. Der Depositär muss in der Verkaufsstelle geeignete Ausstattung und Beleuchtung sowie ausreichend Platz bieten, um die Vertragsprodukte zu präsentieren.
  6. Bei der Nutzung unserer Webseiten und unseres Online-Shops erheben wir bestimmte – auch personenbezogene – Daten. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserer Datenschutzverordnung.

§5 Schutzrechte

  1. Wir werden unsere Marken und andere Kennzeichen, Designs, Urheberrechte, Know How, technischen Erfindungen, Gebrauchsmuster und Patente sowie weiteres geistiges Eigentum (,,Schutzrechte”) nach eigenem Ermessen schützen und zwar auch dann, wenn gegenüber dem Depositär Angriffe erfolgen, die unsere Schutzrechte berühren.
  2. Der Depositär ist gehalten, uns unverzüglich über ihm bekanntgewordene vorhandene oder drohende Beeinträchtigungen der Schutzrechte zu unterrichten.
  3. Der Depositär verpflichtet sich, unsere Schutzrechte weder selbst anzugreifen, noch durch Dritte angreifen zu lassen. Verstößt der Depositär gegen diese Bestimmung, sind wir berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
  4. Der Depositär darf unsere Schutzrechte, die auf den Vertragsprodukten und Werbematerialien hinsichtlich der Vertragsprodukte enthalten sind, nicht entfernen.
  5. Für den Depositär entstehen keine Rechte an unseren Schutzrechten. Der Depositär ist insbesondere nicht berechtigt, unseren Namen oder unsere Marken als Bestandteil seiner Firma zu übernehmen.

§6 Werbung

  1. Wir werden den Depositär bei der Bewerbung der Vertragsprodukte beraten. Von uns überlassenes und/oder bei uns z.B. per Download beziehbares Werbematerial einschließlich Bildern verbleibt in unserem Eigentum, soweit der Depositär es nicht bestimmungsgemäß verbraucht bzw. im Falle digitaler Werbematerialien bestimmungsgemäß nutzt. Wir sind berechtigt, dem Depositär aus berechtigten Gründen, z.B. im Falle des Auslaufens unserer eigenen Nutzungsrechte, die weitere Nutzung von Werbematerialien zu untersagen.
  2. Wenn der Depositär mit nicht von uns bereitgestellten Materialien Werbung für die Vertragsprodukte betreiben will, bedarf diese Werbung unserer vorherigen Zustimmung.

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für die Waren und deren Versand gelten die am Tag der Bestellung des Depositärs gültigen Preise im Online-Shop. Die Preise sind Netto-Preise, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die anfallenden Versandkosten, mögliche Zollkosten oder Einfuhrumsatzsteuern sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die anfallenden Versandkosten werden im Online-Shop ausgewiesen. Sie sind vom Depositär zu tragen, soweit nicht eine versandkostenfreie Lieferung im Rahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt wurde. Die Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuern werden direkt vom Versanddienstleister, insofern diese anfallen, mit dem Depositär abgerechnet. Die Lieferung erfolgt an die vom Depositär angegebene Adresse, sofern keine abweichende Lieferadresse angegeben wurde. Sollten nicht alle bestellten Artikel lieferbar sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Die dem Depositär zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausgewiesen. Wir sind berechtigt, im Falle einer negativen Bonitätsauskunft, die auch nach Vertragsschluss eingeholt werden kann, die von einem Depositär gewählte Zahlungsart zu ändern. Über eine derartige Änderung der Zahlungsbedingungen werden wir den Depositär unverzüglich informieren.
  3. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind unsere Zahlungsansprüche gegenüber dem Depositär sofort zur Zahlung fällig. Der Depositär kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Mahnung in Verzug.
  4. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  5. Dem Depositär stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Depositärs gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Depositär hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Depositärs, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Depositär den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Depositär zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§9 Mängelansprüche des Depositärs

  1. Für die Rechte des Depositärs bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Depositärs aus etwaigen gesondert abgegebenen Garantien.
  2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
  3. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Depositär die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zur Anzeige von Reklamationen / Mängeln ist das hier hinterlegte Reklamationsblatt auszufüllen und an info@skindentity.de zu versenden. Nach Eingang der Reklamation setzt sich der Customer Service mit dem Depositär in Verbindung um Berechtigung und den weiteren Ablauf zu klären.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Depositär unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  5. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Depositär den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Depositär ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie gegebenenfalls Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AVB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Depositär die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Depositär wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
  7. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Depositär zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Depositär nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

§10 Sonstige Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
    (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Depositär nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§11 Laufzeit

  1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen uns und dem jeweiligen Depositär ab der ersten Bestellung des Depositärs für einen Zeitraum von einem Jahr. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt werden.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir sind insbesondere berechtigt, den Depotvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Depositär eine der Vertragsbedingungen zur Präsentation oder des Vertriebs der Vertragsprodukte nicht einhält und den Vertragsverstoß nicht innerhalb von drei Werktagen beseitigt, nachdem wir ihn auf den Vertragsverstoß hingewiesen haben.
  3. Die Kündigung und/oder Beendigung des Vertrages lässt die Ausführung der bereits abgeschlossenen Geschäfte zwischen dem Depositär und uns unberührt.

§12 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Depositär gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Depositär Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Depositärs zu erheben.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner